Es waren 19 Stadträte anwesend.

TOP 4

Bühne Luisenburg

Die Sanierung der bestehenden Bühne war bereits im März 2019 beschlossen worden. Im verlauf der weiteren Bearbeitung der beschlossenen Maßnahmen (Kostenberechnung, Förderantrag, Genehmigung durch Rechtsaufsicht) ergaben sich in der Gesamtkostenstruktur wesentliche Errhöhungen, insbesondere bei der Elektrotechnik (hier sind im Bestand ehebliche Sicherheitsmängel zu verzeichnen).

Das Vorhaben (2,6 Mio €) soll über die Theaterförderung in Verbindung mit Artikel 13c FAG (bis zu 90% Fördersumme auf anrechenbare Kosten) über einen Zeitraum von 5 Jahren gefördert werden. Die Eigenmittel (520.000 €) werden aus den jährlich eingehenden Förderbeiträgen der Festspiele bestritten.


TOP 5

Brunnensanierung

In der Februar-Sitzung wurde auf Anfrage der ABW die Vorstellung des Sanierungsbedarfs der städtischen Brunnen sowie eine Priorisierungsliste für die Sanierung angekündigt.

Es befinden sich 20 Brunnen im Eigentum der Stadt, weitere 15 Brunnen befinden sich in Privat- oder Firmeneigentum. Welche das sind, finden Sie hier.

Bei einer bereits im Mai 2019 erfolgten Begehung der Brunnen wurden erhebliche Schäden festgestellt, die nicht mehr im Rahmen des Unterhalts durch das WUN Infrastruktur KU abgedeckt werden können. Es handelt sich um Schäden an Zuleitungen (durch Rost und/oder Überalterung), Risse an Einfassungen, Undichtigkeiten.

Insgesamt wird mit einem finanziellen Sanierungsaufwand von ca. 80.000 € gerechnet. Zur Minderung des Eigenanteils der Stadt wird eine Förderung durch die Oberfrankenstiftung sowie durch die Denkmalpflege (Auflistung der Brunnen in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege) angestrebt. Die Sanierungsmaßnahmen müssen auf Grund der hohen Kosten über mehrere Jahre hinweg gestreckt werden (geplant 2021 -2024).

Anmerkung:  Es ist eine Schande, dass notwendige Ausbesserungen an den Brunnen in der Vergangenheit immer wieder hinten angestellt oder ignoriert wurden, so dass nun aufwendige, mit hohen Kosten verbundene Sanierungsarbeiten unabdingbar geworden sind. Das Brunnenfest zieht jährlich tausende Menschen in die Stadt. Es wurde 2016 in die Liste des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen. Es wird höchste Zeit, dass Maßnahmen ergriffen werden, diesen kulturellen Schatz zu sichern. Um es  unmissverständlich zu sagen: Es handelt sich mit diesen Reparaturarbeiten nur um eine Sicherung – das absolut Notwendige, um die Brunnen nicht trockenlegen zu müssen. Die Brunnen werden danach nicht im neuen Glanz “erstrahlen” – dazu fehlt der Stadt schlicht und einfach das Geld!

Im Hinblick auf den aktuellen Zustandes (Schäden) wurde durch das Stadtbauamt eine Prioritätensliste für die Sanierung erstellt:

Regenbogenbrunnen (Hackerplatz) – 2021

Bezirksamtbrunnen, Gabelmannsbrunnen, Brunnen am Koppetentor, Zausenbrunnen (Koppetentorstraße) – 2022 (alle vier Brunnen sind Denkmäler)

Marktplatzbrunnen, Luitpoldbrunnen (Denkmal), Jean-Paul-Brunnen, Künzelbrunnen, Buberl- und Mäderlbrunnen – 2023

Wilmabrunnen, Karl-schmidt-Brunnen, Sechsämterlandbrunnen (Denkmal), Brunnen in der Egerstraße – 2021


TOP 6

Straßenumstufung
Regelung Unterhaltungs-
rückstand

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 30.04.2014 wurde die Orts-/Gemeindeverbindungsstraße zwischen der St 2177 in Wunsiedel und der A 93 zur Kreisstraße aufgestuft. Baulastträger für diesen Streckenabschnitt ist nunmehr der Landkreis.

Im Umstufungsvertrag wurde zur Regelung des Unterhaltungsrückstandes für die Brücke über die Bahnlinie MAK – Hof ein Ablösebetrag i.H.v. 390.000 € vereinbart (zu zahlen von der Stadt Wunsiedel in zwei Raten zu je 50%). Die Fälligkeit liegt in 2024 und 2025.


TOP 7

Antrag der ABW-Fraktion
Schaffung eines Friedwaldes

Zu Beginn der Sitzung beantragten die Fraktionen der SPD und Grüne/BuLiWu die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes. Sie begründeten dies mit der Tatsache, dass die Kirchen sich in einer schriftlichen Stellungnahme gegen den Bestattungswald ausgesprochen hätten und dies auch deshalb taten, weil sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht über den aktuellen möglichen Standort bescheid wussten. Diesem Antrag schlossen sich in der Abstimmung auch einige CSU-Mitglieder an. Er wurde jedoch mit 11:7 Stimmen abgelehnt.

Die Antragstellung der ABW erfolgte bereits im Oktober 2020 und wurde auf Bitte des Bürgermeisters einvernehmlich zunächst in nichtöffentlicher Sitzung diskutiert.

Selbstverständlich sollten die Kichen in dieses Vorhaben einbezogen werden. Sie wurden informiert und der evangelischen Kirche als Betreiberin des Friedhofes eine Kooperation bei der Betreibung des Bestattungswaldes angeboten.

Die Kirchengemeinden lehnten den Vorschlag ab bzw. sehen keine Notwendigkeit für die Schaffung eines Friedwaldes, da es bereits ausreichend Möglichkeiten für Bestattungen gäbe.

Auf Vorschlag der Verwaltung kommt ein Waldgrundstück unterhalb des Pflanzgartens (Richtung Luisenburg) für einen Bestattungswald in Betracht (es handelt sich hierbei um die aktuelle Standortversion).

Da die Kirchen eine Kooperation ablehnten bzw. dem Bestattungswald insgesamt überwiegend ablehnend gegenüberstehen, käme für die Betreibung einer solchen Ruhestätte eine  Kooperation der Stadt mit dem WUN Infrastruktur KU sowie einem privaten Dienstleister in Frage.
Der Leistungsumfang durch einen privaten Dienstleister ist variabel (z.B. Marketing, Beratung, Standortwahl, Koordination von Beisetzungen). Im Gegenzug wird der private Dienstleister an den einnahmen aus dem Bestattungswald – je nach Umfang seiner Leistung –  beteiligt.

Die Argumentation der ABW-Fraktion für die Schaffung eines Besattungswaldes finden Sie hier.

Gegenargumente:

  • der städtische Friedhof schreibt rote Zahlen. Ein Bestattungswald würde in Konkurrenz zum Friedhof stehen und somit entgehen diesem Einnahmen (Grüne)
  • wir brauchen die Kirchen und dürfen uns nicht gegen sie stellen (SPD)
  • der Baumbestand im angedachten Waldstück ist zu jung, die Lage ist unattraktiv, es wurden vorab keine Gespräche mit dem Landesjagdverband geführt (CSU)
  • der Stadtrat ist 2012 einhellig übereingekommen, dass es keinen Bestattungswald geben soll, wir können uns nicht gegen die Kirche stellen (BuLiWu)
    Anmerkung: 2012 gab es schon einmal einen Vorstoß zur Einrichtung eines Bestattungswaldes in Wunsiedel, der nach Widerständen seitens der Kirchen nicht weiter verfolgt wurde.
  • wir wünschen keine Konfrontation mit der Kirche, sehen den Bestattungswald andererseits aber auch als Angebot (CSU)

Es wurden verschiedene Lösungsvorschläge dikutiert:

  • Schaffung eines Bestattungswaldes gemeindeübergreifend (hier wurde insbesondere Bad Alexandersbad genannt, dessen Bürgermeisterin vor kurzem einen eigenen Bestattungswald ins Gespräch brachte)
  • noch einmal mit der evang. Kirche sprechen
  • eine öffentliche Diskussion mit allen Wunsiedlern und den Kirchen, wie sie über dieses Thema denken

Da der Stadtrat mehrheitlich grundsätzlich die Schaffung eines Bestattungswaldes befürwortet, wurde der Beschluss modifiziert. Der Stadtrat beschließt die Schaffung eines Bestattungswaldes und beauftragt die Verwaltung mit der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit. Der Bestattungswald könnte demnach dann auch auf dem Gebiet einer anderen Gemeinde liegen und muss somit noch einmal neu festgelegt werden. Zusätzlich soll ein einversnehmen mit den Kirchengemeinden angestrebt werden.

Diesem Vorschlag stimmte der Stadtrat nun mit 16:4 zu.


TOP 8 -10

Haushaltsplan
Finanzplan
Haushaltssatzung

Trotz Einsparbemühungen kann der Haushalt nicht ausgeglichen werden und es kann auch keine Mindestzuführung erzielt werden.
Die Stadt hat u.a. mit einer erheblichen Erhöhung der Kreisumlage, Tarif- und Besoldungserhöhungen sowie coronabedingter Verminderungen der Steuereinnahmen zu kämpfen. Zusätzlich wird der Haushalt durch interne Verrechnungen aus der Gründung der beiden KU in 2013 belastet.

Die pro Kopf-Verschuldung beträgt 2021 voraussichtlich 4.398 € (bei 9252 Einwohnern)
Die Hebesätze für Gemeindesteuern sind laut Hebesatzung festgelegt auf

Grundsteuer A  380%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 380%

Haushaltsvolumen 2021
Vermögenshaushalt: 34.515.685 €
Verwaltungshaushalt: 27.687.000€
Gesamthaushalt: 62.202.685 €

Es müssen Zuführungen vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt getätigt werden.

Für 2021 sind Kreditaufnahmen für Investitionen i.H.v. 8.465.290 € geplant.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird für 2021 auf 8.000.000 € festgesetzt.


TOP 11

Budgetierung

Begriff: Budgetierung

Budgetiert werden Mittel aus dem Verwaltungshaushalt.
Budgeteinsparungen dienen der Verbesserung des Gesamthaushaltes. Bei einer Überschreitung des Budgets muss sich der/die Verantwortliche vor dem Stadtrat rechtfertigen.

Budgetiert werden:

  • EDV
  • Sing- und Musikschule
  • Luisenburgfestspiele (Teilbereich)
  • Stadtarchiv
  • Stadtbibliothek
  • Marktwesen
  • Kultur- und Veranstaltungsmanagement
  • Tourismus/Fremdenverkehr

TOP 12

Haushalts-
konsolidierungs-
konzept

Die Stadt befindet sich seit 2013 in der Haushaltskonsolidierung. Das erste Konsolidierungskonzept wurde vom Stadtrat im Mai 2015 beschlossen. Die in dieser Sitzung beschlossene Fortschreibung ist somit die sechste in Folge. Der Staat hat für die Konsolidierung einen 10-Punkte-Katalog vorgegeben, der abgearbeitet wurde.

Das Investitionsprogramm wurde von Januar bis März vollständig überbeitet. Etliche Bauvorhaben aus früheren Jahren wurden nicht ausgeführt und werden auch in der aktuellen Investitionsliste nicht aufgeführt.
Durch eine Reihe von Umstrukturierungsmaßnahmen in der Verwaltung konnten Personalkosten eingespart werden. Freiwillige Leitungen wurden nochmals deutlich reduziert.

Statistische Daten 2020
Zuzüge  536
Wegzüge 634
Geburten 70
Sterbefälle 136
Gesamtsaldo: – 164

Zur Verabschiedung des Haushaltes gibt es traditionell einen Redebeitrag der Fraktionen (Haushaltsrede). Diese wurden in der Reihenfolge der Fraktionsstärke (bzw. bei gleicher Anzahl der Sitze nach der Anzahl der bei der Wahl erhaltenen Gesamtstimmen) gehalten.
Die Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden der ABW können Sie hier nachlesen.