Er hat ja nicht alles falsch gemacht …

Auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses des Stadtrates darf Karl-Willy Beck sich nun „Altbürgermeister“ nennen. Grundlage dafür ist Artikel 29 (4) KWBG der bestimmt, dass dem früheren ersten Bürgermeister dieser Ehrentitel für langjährige Dienste verliehen werden kann....