TOP 3

Breitbanderschließung
(Einstieg ins Auswahlverfahren)

einstimmig

Bis 2019 galt das Modell der Wirtschaftlichkeitslücke als einziges Fördermodell. Mit dem neuen Förderverfahren 2020 wird als Alternative nun auch das Betreibermodell gefördert.

Aus strategischen Gründen soll in Wunsiedel das Verfahren des Betreibermodells gewählt werden, bei dem das WUN Infrastruktur KU als Betreiber fungieren wird. In dieser Sitzung ging es nur um den Einstieg ins Förderverfahren – noch nicht um den Ausbau.


TOP 4

Bestattungswald – Abschluss einer Zweckvereinbahrung mit der Stadt Marktredwitz
(interkommunale Zusammenarbeit)

14:5

Bereits am 29. Juli 2021 wurde der Beschluss zur Schaffung eines Bestattungswaldes mit fünf Gegenstimmen gefasst.

In dieser Sitzung ging es ausschließlich um das wie – nämlich der Beschluss über den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Marktredwitz zur Schaffung und zum Betrieb des Bestattungswaldes in interkommunaler Zusammenarbeit.

Die Zweckvereinbarung regelt u.a.

  • Bereitstellung der Waldfläche für den Bestattungswald
  • die Herstellungskosten (z.B. Schaffung eines Andachtsplatzes, Wege, Toilette)
  • Sonderrücklagen, Kostenüberdeckung, Kostenunterdeckung
  • Kündigungsfristen
  • Gewinn- und Verlustverteilung

Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz beschloss diese Zweckvereinbarung in seiner Sitzung am 22. März 2022.

Der Stadtrat Wunsiedel beschloss diese Zweckvereinbarung mit 14:5 Stimmen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde bereits erteilt.

Für den Betrieb des Bestattungswaldes wird sich die Stadt Wunsiedel eines privaten Dienstleisters bedienen.Dieser Part war zunächst den örtlichen Kirchengemeinden angeboten worden, die jedoch ablehnten.

Zu den Aufgaben des Betreibers gehören u.a.

  • Organisation und Durchführung des Vertragsmanagements
  • Beratung, Kundenbetreuung
  • Organisation und Durchführung des Rechnungswesens
  • Koordination der Beisetzungen
  • Vertrieb

Das WUN Infrastruktur KU soll mit sämtlichen anfallenden Forstarbeiten beauftragt werden:

  • Waldpflege (Ersatzpflanzungen, Instadhaltung der Wegeinfrastruktur, Verkehrssicherheit)
  • Vorbereitung der Bestattungsparzellen
  • Dienstleistungen in Verbindung mit Beisetzungen (z.B. Ausheben und Verschließen der Gräber)

 

Presse im Internet
Die letzte Ruhe im Luisenburgwald (Frankenpost, 23.03.2022, Premium)
Wunsiedel und Marktredwitz planen Bestattungswald auf der Luisenburg (Der neue  Wiesenbote, 23.03.2022)
Braucht Wunsiedel einen Friedwald? (Frankenpost, 24.03.2021, Premium)

 

Weiterführende Informationen zum Bestattungswald

Der Bestattungswald ist ein Angebot und eine Alternative zum Friedhof. Niemand muss sich im Bestattungswald begraben lassen – der Friedhof wird nach wie vor die vorrrangige letzte Ruhestätte sein.

Das ist geplant:

  • es wird einen Andachtsplatz mit einem Kreuz geben
  • es wird eine Toilette vorhanden sein
  • es wird für Parkplätze gesorgt
  • eine Baxi-Haltestelle bzw. eine Bedarfshaltestelle wird eingerichtet
  • an jedem Baum wird eine Namenstafel angebracht (alternativ kann diese, je nach Wunsch, auch mit einem Symbol oder einem Bibelspruch versehen werden) – Niemand wird anonym in einem Massengrab beigesetzt – es sei denn, es ist der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen.

Was in einem Bestattungswald NICHT möglich ist:
Grabschmuck, Kränze, Blumen, Grablichter, Grabeinfassungen

 

Wikipedia
Konzept Bestattungswald
Video (FriedWald GmbH)


TOP 8

Sanierung Kellergasse

einstimmig

Das im Juni 2021 abgeschlossene Projekt zur “Förderung der Biodiversität der Fledermäuse im bayerisch-böhmischen Grenzgebiet umfasste die Sanierung von 11 städtischen Felsenkellern.

Die untere Naturschutzbehörde des landratsamtes Wunsiedel plant nunmehr, als Träger in einem weiteren bauabschnitt 12 bis 15 weitere Felsenkeller zu sanieren. Dies keller befinden sich in privater hand und sollen zum Erhalt in städtisches Recht übergehen.

Derzeit liegen 13 Einverständniserklärungen zur Abtretung des Kellerrechts vor.

Der Stadtrat beschloss die Übernahme von weiteren 12 – 15 Kellerrechten nach deren Sanierung durch die untere Naturschutzbehörde.


TOP 9 – 11

Haushalt Hospitalstiftung

alle einstimmig

Der Stadtrat beschließt den Erlass der Haushaltssatzung der Hospitalstiftung für das Haushaltsjahr 2022.

Jahresrechnungslegung 2021:

  • Neubildung von Haushaltseinnahmeresten bis zu einem Betrag von 3.529.590 € zur Übertragung ins HH-Jahr 2022
  • Weiterübertragung von Haushaltsausgaberesten aus Vorjahren bis zu einem Betrag von 821.995,51 € ins HH-Jahr 2022
  • Neubildung von Haushaltsausgaberesten bis zu einem Betrag von 3.850.440,42 € zum Übertrag ins HH-Jahr 2022

TOP 15

Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung

Der Verwaltungsrat des WUN Infrastruktur KU hat sich in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2021 mit dem Ergebnis der ersten Kalkulationsperiode it dem Ergebis, dass nicht kostendeckend gearbeitet werden kann, befasst. Als Grüde wurden gefunden:

  • statt der angesetzten 130 km Reinigungsmeter, beträgt die tatsächliche Länge nur 123 km
  • Datenbasis mit hohem Nachbearbeitungsaufwand (insbesondere Widersprüche) bei gleichzeitiger wertmäßig geringer Bescheidhöhe
  • unterschätzter bürokratischer Aufwand

Gesamtunterdeckung (für 4 Jahre): über 117.00 €.

Festsetzung der Gebühr für die nächsten 4 Jahre: 1,90 €/lfd. Meter zzgl. 0,24 €/lfd. Meter Verlustausgleich für die erste Periode = 2,14 €/lfd. Meter.

Es wird ausdrücklich darum gebeten, dass sich Bürger, die mit der Straßenreinigung unzufrieden sind (qualitativ), mit dem WUN Infrastruktur KU in verbindung setzen.


TOP 17

Anfragen

Manuela Menkhoff, 27. Januar 2022

Wir hatten in der Dezembersitzung einen Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaikanlagen verabschiedet. In Punkt 3 hatten wir die Kriterien für die Partizipation der Bürgerschaft festgesetzt (Beteiligungsmöglichkeit mit Verzinsung).

Ist unsererseits (noch oder überhaupt) eine Einflussnahme auf die Verteilung/Streuung der Beteiligung möglich?

Hintergrund: Bei einer Verzinsung von 4% – was aktuell wesentlich besser als jede andere konventionelle Anlage ist – muss mit einer erhöhten Nachfrage gerechnet werden. Meiner Meinung nach sollte vermieden werden, dass die Beteiligung in den Händen einiger weniger finanziell sehr starker Anleger  liegt und ein (unter) durchschnittlicher Verdiener, der mit einem kleineren Betrag trotzdem etwas Geld anlegen möchte, leer ausgeht. Die Bürgerbeteiligung sollte auch für alle Bürger möglich sein.

Antwort (Daniel Wolf, geschäftsleitender Beamter)

Der Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaikanlagen stellt die interne Leitlinie dar, und gibt vor unter welchen Grundvoraussetzungen ein Bauleitplanverfahren für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Stadtgebiet eingeleitet wird. Aufgrund der Planungshoheit der Stadt Wunsiedel hat der Stadtrat die Möglichkeit, mit dem jeweiligen Unternehmen die Rahmenbedingungen einer Beteiligungsmöglichkeit der Bürger festzulegen.
Hierbei könnten insbesondere auch geringere Einstiegshöhen ermöglicht werden. In jedem Fall müssen die Wunsiedler Bürger vor Umsetzung des Projekts in geeigneter Art über die Beteiligungsmöglichkeit informiert werden. Die Vergabe der
Beteiligungsmöglichkeiten würde sodann durch das jeweilige Unternehmen selbst nach dem Windhundprinzip erfolgen. Sofern das dadurch generierte Kapital noch nicht ausreichen sollte, kann das Einzugsgebiet vergrößert werden

 

 

Frankenpost, 02.04.2022
Saubere Straßen werden teurer (Premium)