Zu Beginn der Sitzung waren 14 Stadträte anwesend. Im Verlauf der Sitzung kamen noch vier weitere Stadträte hinzu, die sich aus beruflichen Gründen verspätet hatten.

TOP 1

Bürgersprechstunde

Zwei Holenbrunner Bürger haben wegen der Klärschlammanlage vorgesprochen bzw. einer hatte seine Frage schriftlich eingereicht, war aber selbst nicht anwesend:

  1. Garantiert die Stadt, dass keine Geruchsbelästigung von der Anlage ausgeht?
  2. Wie viele und – namentlich – welche Stadträte haben sich persönlich ein Bild von der Klärschlammanlage und den ausgehenden Geruchsbelästigungen in Schirnding gemacht und haben dann den Bau in Holenbrunn genehmigt?

Ausführungen des Bürgermeisters dazu:

Betreiber der Klärschlammanlage in Holenbrunn ist die Burkhardt GmbH mit Sitz in Mühlhausen.
Der Betreiber erklärte, dass es sich bei der Klärschlammtrocknung um ein geschlossenes System handelt. Der Klärschlamm wird in einer Halle angeliefert und chemisch behandelt (die Behandlung des Klärschlamms in Schirndig erfolgt biologisch). Er versichert, dass es für die Anwohner zu keiner Geruchsbelästigung kommen wird.

Der Bauantrag wurde im April 2020 im Bauausschuss (noch vom alten Stadtrat), wobei die Stadt Wunsiedel nur ihr Einvernehmen erklärte. Die Baugenehmigung selbst oblag dem Landratsamt. Dieses wäre auch im Falle von Beschwerden über Emissionen zuständig. Die Stadt Wunsiedel selbst ist weder Bauherr, noch Betreiber noch hat sie ein Mitspracherecht im Unternehmen.
Ob sich Stadträte im privaten Rahmen in Schirnding vor Ort kundig gemacht hatten, entzieht sich der Kenntnis des Bürgermeisters.

Presse im Internet: Wunsiedler Klärschlamm soll nicht stinken (FP, 15.04.2021, Premium)


TOP 5

Einführung von Hybrid-Sitzungen

16:0

Um das Ansteckungsrisiko in Coronazeiten so gering wie möglich zu halten, wurde vom Bürgermeister der Vorschlag gemacht, bis zum Ende der Pandemie die Sitzungen des Stadtrates als Hybridsitzungen durchzuführen. Die ist seit 17. März 2021 erlaubt. Mindestens der Sitzungsleiter (= Bürgermeister) muss vor Ort anwesend sein.

In der letzten Bauausschusssitzung wurde diese Form der Sitzung testweise praktiziert: Die Mitglieder des Bauausschusses waren im Sitzungssaal anwesend, interessierte Stadträte schalteten sich online zu.

Der geplante Ablauf von Hybridsitzungen sieht so aus:

  • Aus akustischen Gründen finden die Hybridsitzungen im großen Rathaussaal statt
  • maximal 10 Personen plus Sitzungsleiter dürfen vor Ort im; die Plätze sollen im Sitzungsverteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer vergeben werden (wie die Sitzverteilung im Stadtrat).  Alle anderen Stadtratsmitglieder schalten sich virtuell dazu.Allerdings darf jeder Stadtrat für sich entscheiden, ob er in Präsenz oder virtuell teilnehmen möchte.
  • Alle haben das gleiche Rede- und Stimmrecht. Redebeiträge von Stadträten, die vor Ort anwesend sind, müssen von einem Rednerpult aus gemacht werden. Hierbei spricht der jeweilige Stadtrat sowohl in eine Kamera als auch ins Mikrofon
  • Bürger haben auch weiterhin die Möglichkeit, Sitzungen vor Ort im angrenzenden kleinen Sitzungssaal per Live-Stream zu verfolgen

Anmerkung: Durch die Hybridsitzungen werden Diskussionen im Stadtrat extrem erschwert oder gar verhindert. Mimik und Gestik des Gegenübers sind nicht erkennbar, eine unmittelbare Reaktion darauf ist ausgeschlossen, Zwischenrufe werden unmöglich. Hinzu kommt, dass die Stadträte, vor Ort sind, für die virtuell zugeschalteten Mitglieder nicht sichtbar sind (es sei denn, jeder hat zusätzlich eine Kamera vor sich). Aus diesen Gründen finden wir eine Hybridsitzung suboptimal und plädieren eigentlich dafür, dass entweder alle in Präsenz  oder alle virtuell bei den Sitzungen dabei sind. Schlussendlich haben wir uns jedoch entschieden, dieser Form der Stadtratssitzung zumindest eine Chance zu geben und zugestimmt.


TOP 6

Luisenburgfestspiele 2021
Zweitbesetzungenen

17:0

Aktuell gibt es auf der Luisenburg keine Doppelbesetzungen, weshalb bei Ausfällen von Schauspielern immer Notlösungen gefunden werden müssen. Die Theaterleitung möchte in Coronazeiten (postive Testfälle, Quarantänefälle) deshalb zumindest für tragende Rollen ein System von Zweitbesetzungen. Dafür werden nun zusätzliche Mittel bewilligt (max. 100.000.€)

 


TOP 7

Erlass einer Satzung zur Gartengestaltung in Wunsiedel

13:4

Die Grün-Bunte Fraktion hat einen Antrag zum Erlass einer Satzung zur Gartengestaltung in Wunsiedel zur Vermeidung von Schottergärten und naturferner künstlicher Wüsteneien gestellt.

Begründet wurde der Antrag u.a. damit, dass

  • „Gärten des Grauens“ deutschlandweit um sich greifen und erste Vorboten das Stadtgebiet erreicht haben
  • Unendliche Angebotsarsenale von Baumärkten die „Fans dieser besonderen Gartengestaltung“ unterstützen
  • Eine „Umfriedung“ der Grundstücke mit Gabionen und Betonmauern die Versiegelung häufig komplettieren
  • Alle Welt das Artensterben beklagt und Initiativen begrüßt, die dagegen ein Zeichen setzen (z.B. Blühpackt Bayern)
  • viele Kommunen bereits Satzungen beschlossen haben
  • andere Bundesländer dazu landesweite Verordnungen verfügt haben
  • sich die bayerische Bauministerin bei einer Pressekonferenz dahingehend geäußert hat, dass nun Städte und Gemeinden mehr Handlungsspielraum bekämen, die Ortsgestaltung selbst lokal regeln zu können

Einen inhaltlichen Vorschlag für eine Satzung legte die Fraktion nicht vor.

Der Stadtrat hat beschlossen, dass die Verwaltung mit der Vorbereitung einer Satzung beauftragt werden soll. Die ABW-Fraktion hat dagegen gestimmt.

Anmerkung:
Um es vorwegzunehmen: Umweltschutz ist uns wichtig und es ist notwendig, dieses Anliegen hier und da mit Ver- und Geboten zu unterstützen.
Eine extra Satzung zur Vermeidung von Schottergärten ist jedoch  unserer Meinung nach überflüssig, denn

1. Mit Artikel 7 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) gibt es bereits sinnvolle Rahmenbedingungen für die Gartengestaltung, die  zudem den Bürgern genügend Freiraum für eine individuelle Gartengestaltung lässt.

2. Die wenigen Schottergärten, die es in Wunsiedel gibt, beschränken sich auf Vorgärten, die unmittelbar an eine (flächenversiegelte!) Straße mit Gehweg grenzen. Alle Besitzer haben neben oder hinter dem Haus einen bepflanzten/begrünten Garten.

3. Jedes Gesetz, jede zusätzliche Satzung birgt die Gefahr des sich gegenseitig Denunzierens und Anzeigens. Manch einer wartet nur auf ein offizielles Verbot von Schottergärten, um seinen Nachbarn behördlich zur Räumung seines Schottergartens zwingen zu lassen. Dies ist einer guten Nachbarschaft sicher nicht zuträglich.

Nahezu jede Argumentation für ein Verbot von Schottergärten beginnt mit dem Hinweis auf das grauenvolle Aussehen, die grauenvolle Gestaltung und den schlechten Geschmack sowie die vermeintliche Faulheit der Schottergartenbesitzer („Die wollen einfach nur die Gartenarbeit sparen“).

Künstlich angelegte Schottergärten sind naturfremd und unökologisch, ja! Sie sind gerade in Mode und für die meisten von uns entsprechen sie gar nicht dem Bild von einem Garten.
Aber sollten wir sie verbieten, nur weil der Gestzgeber uns die Erlaubnis zum Verbot erteilt?

Verbote sollten als Ultima Ratio bei wirklich großen Umweltgefahren eingesetzt werden.
Schönheit liegt im Auge des Betrachters, vermeintlich schlechten Geschmack kann man nicht verbieten.  Wenn das Gegenargument darauf lautet „Doch! Das ist unmöglich, das gehört verboten!“, dann geht es weder um Artenvielfalt oder Klimaschutz, sondern nur darum, seinem Mitmenschen zu verbieten, was einem selbst nicht gefällt.

Beim Thema Schottergärten sollten wir zuerst versuchen, mit Vernunft zu argumentieren. Diese Gärten sind nicht unbedingt der Gipfel der Gartenkunst, aber es geht keine Gefahr von ihnen aus!